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Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Angebote, Auftragserteilung, Nachtragsangebote

  1. Unsere Angebote sind freibleibend. Preise von Angebotserstellungen gelten vom Tage des Angebots an drei Monate. Der Vertrag kommt entweder mit der schriftlichen Beauftragung durch den Auftraggeber per Post, E-Mail oder bei mündlich erteilten Aufträgen mit der schriftlichen Auftragsbestätigung zustande. Einwendungen gegen die Auftragsbestätigung sind innerhalb von fünf Werktagen in schriftlicher Form anzuzeigen. Ein Vertrag ist erst dann zustande gekommen, wenn der Auftragnehmer das Angebot des Auftraggebers diesem gegenüber ausdrücklich angenommen hat.
  2. Mit dem Vertragsabschluss übernimmt der Auftraggeber die Abnahmeverpflichtung.
  3. Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die zugrunde liegenden Leistungen und Aufwendungen unverändert bleiben. Sämtliche Preise verstehen sich netto, zzgl. Mehrwertsteuer. Kosten für Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und etwaige Versandkosten werden gesondert ausgewiesen.
  4. Zusätzliche, vom Auftraggeber im Zuge der Projektdurchführung geforderten Leistungen bedingen ein schriftliches Nachtragsangebot mit entsprechender Beauftragung und Bestätigung. Die zusätzlichen Leistungen werden erst nach Auftragsklarheit erbracht. Ahrens Media haftet in diesem Fall nicht für Verschiebungen im Liefertermin, wenn diese auf eine verspätete Auftragsklarheit im Bereich der Zusatzleistungen zurückzuführen ist.

II. Rücktritt, Zahlungsbedingungen, Zahlungsweise

  1. Ahrens Media kann vom Vertrag zurücktreten, wenn eine Erfüllung der Verpflichtung wegen höherer Gewalt, Krankheit oder aus technischen Gründen unmöglich wird. In diesem Fall erstattet bereits vereinnahmte Zahlung an den Auftraggeber zurück.
  2. Der Auftraggeber begleicht die Rechnung innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt. Der Rechnungsbetrag soll auf das von Ahrens Media angegebene Bankkonto überwiesen werden. Bei Erstaufträgen ist Ahrens Media berechtigt, ganz oder teilweise Vorkasse zu verlangen. Dies gilt auch bei Zweifeln an einem fristgerechten Ausgleich offener Forderungen.
  3. Ahrens Media ist berechtigt, im Projektverlauf mehrere Abschlagsrechnungen zu stellen.
  4. Ahrens Media behält sich das Recht vor, bei fortgeschrittenen Mahnverfahren, von Pauschalbeträgen zurück zu treten und die Gesamtsumme des Auftrags nach Stundensatz zu berechnen.

III. Leistung des Auftragnehmers

  1. Ahrens Media stellt dem Auftraggeber eine Kopie des Filmes auf dem vereinbarten Speichermedium zur Verfügung.
  2. Ein Anspruch des Auftraggebers auf Aushändigung des Rohmaterials ist ausgeschlossen.

IV. Annahmeverzug

Die Abnahme der Ware durch den Käufer/Auftraggeber ist eine vertragliche Hauptpflicht.

V. Warenversand

Ein erforderlicher Versand der Ware erfolgt grundsätzlich auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Eine Haftung für Ahrens Media für Versandschäden besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Transport-Versicherungen werden von Ahrens Media nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Auftraggebers vorgenommen nach den jeweiligen Speditionsbedingungen des Transportführers. Verpackungskosten werden berechnet.

VI. Mängelrügen

Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware sowie etwa zur Korrektur übersandte Produkte in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht auf den Auftraggeber über, sofern er die Ware schriftlich oder mündlich zur Produktion freigegeben hat. Etwaige Beanstandungen müssen innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware unter Angabe vom Gründen geltend gemacht werden. Geringfügige, technisch nicht vermeidbare Abweichungen in Qualität, Form, Größe oder Farbe berechtigen nicht zu Beanstandungen.

VII. Eigentum und Urheberrecht

  1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen Eigentum von Ahrens Media.
  2. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Auftragnehmer überlassenen Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Filmwerke im Sinne von § 2 Abs. 1 Ziffer 6 Urheberrechtsgesetz (UrhG) handelt. 2. Der Auftraggeber erwirbt grundsätzlich nur ein Vorführrecht (§19 Abs. 4 UrhG) als auch ein einfaches Nutzungsrecht (§31 Abs. 2 UrhG).
  3. Die Übertragung der Nutzungsrechte für das Vertragsobjekt an den Auftraggeber berechtigt Ahrens Media aber nicht, Bestandteile oder Gestaltungselemente für andere Nutzungen zu verwenden, ohne dafür die ausdrückliche schriftliche Genehmigung des Auftragnehmers einzuholen. Verstöße gegen die gesetzlichen und vertraglichen vereinbarten Urheber- und Nutzungsrechte berechtigen Ahrens Media, von anderen mit dem Auftragnehmer geschlossen Verträgen fristlos zurückzutreten und Schadenersatzforderungen gemäß der gültigen Rechtsprechung auf dem Rechtswege geltend zu machen.

VIII. Haftung

Der Auftraggeber haftet allein für die Verletzung der Urheberrechte Dritter. Der Auftraggeber hat Ahrens Media von allen Ansprüchen Dritter wegen solcher Rechtsverletzungen freizustellen.

IX. Erfüllungsort und Gerichtstand

Für alle sich aus der Geschäftsverbindung ergebenden Verbindlichkeiten ist Lienen der eingetragene Sitz von Ahrens Media. Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist ausschließlich der Sitz von Ahrens Media.

X. Salvatorische Klausel

Durch die etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.